Lehrgangsvoraussetzungen

Erste-Hilfe-Lehrgang: Nur für vorgesehene Teilnehmer am Grundlehrgang
Grundlehrgang: Bescheinung des "Erste-Hilfe-Lehrgangs" 16 Std.
- nicht älter als 3 Jahre - ist der Anmeldung beizulegen
Truppführerlehrgang: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau (gemäß FwDV 2). Für die Teilnehmer findet ein Auswahlverfahren statt, um das Ausbildungsniveau gem. FwDV 2 zu überprüfen, damit der Stand zu Lehrgangsbeginn gleichwertig ist. Der Lehrgang Atemschutz und Funk soll gem. FwDV 2 erfolgreich abgeschlossen sein.
Maschinistenlehrgang: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 und Fahrerlaubnis; Die Sprechfunkausbildung soll abgeschlossen sein.
Sprechfunkausbildung: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 (Grundlehrgang). Förmliche Niederschrift über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist der Anmeldung beizulegen.
Das E-Learning-Modul ist vor Lehrgangsbeginn zu absolvieren.
Atemschutzgeräteträger: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau Teil 1 (Grundlehrgang).
Die Sprechfunkausbildung soll abgeschlossen sein. Mindestalter 18 Jahre. (Oder 4 Wochen nach Ende des Lehrgangs das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Ärztliche Bescheinigung der Tauglichkeitsuntersuchung G 26 ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen und darf nicht älter als 12 Monate sein!!
Ohne diese Bescheinigung ist eine Lehrgangsteilnahme nicht möglich!
Motorkettensägenführer: Abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann/frau (gemäß FwDV 2);
Mindestalter 18 Jahre