Eigenbetrieb Rettungsdienst

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Gemäß § 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen (HRDG) sind Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztlichen Versorgung sowie der Berg- und Wasserrettung die Kreise. Dem Kreis Offenbach obliegt somit die Aufgabe, den Rettungsdienst für die kreisangehörigen 13 Kommunen mit ca. 350.000 Einwohnern sicherzustellen.

Diese Aufgabenstellung wurde im Jahr 2000 dem Eigenbetrieb Rettungsdienst übertragen. Hierfür stehen derzeit acht Rettungswachen und drei Notarztstandorte zur bedarfsgerechten Abdeckung zur Verfügung.

Die Erfüllung der rettungsdienstlichen Leistungen erfolgt einmal vom Eigenbetrieb Rettungsdienst (ERD) selbst, der in Obertshausen den Rettungsdienst und im gesamten Kreisgebiet die notärztliche Versorgung übernommen hat sowie durch die  Hilfsorganisationen DRK Rettungsdienst gGmbH und die Johanniter Unfall Hilfe. Diese sind zur Leistungserbringung beauftragt.

Die Grundlage hierfür bietet § 5 Absatz 2 HRDG, wonach sich die Kreise zur Erfüllung ihrer Aufgabe Dritter bedienen können.

Der Einsatz aller Rettungsmittel (Notruf 112) wird im Kreis Offenbach von der Zentralen Leitstelle in Dietzenbach koordiniert - rund 37.400 Rettungsdiensteinsätze und 7.400 Notarzteinsätze wurden im Jahr 2015 abgewickelt.

Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt mit zwei ausgebildeten Personen - jeweils mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungsassistent/Notfallsanitäter.